Zurück zu 3G
Keine neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, aber Anpassungen. Seit dem 27.01.2022 dürfen wieder Person, die die 3G Regelung erfüllen, am theoretischen und praktischen Unterricht teilnehmen.
Schüler die regelmäßig negativ getestet sind, fallen auch unter die 3G-Regelung und können somit am Unterricht teilnehmen.
Prüfungen sind unter Einhaltung der 3G-Regel möglich.
Wir freuen uns auf euch.
Alice und Thomas