Die Zukunft wird Automatisch
Duale Ausbildung – Prüfung auf Automatik – Trotzdem Schaltung fahren dürfen
Ab dem 1.4.2021 (kein Aprilscherz) gibt es die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisprüfung auf einem PKW mit Automatikgetrieben zu absolvieren und trotzdem Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.
Wie funktionierts?
- Während der Ausbildung müssen mindestens 10 Fahrstunden á 45 min auf einem Schaltwagen gefahren werden.
- Im Anschluss muss in einer mindestens 15-minütigen Fahrt (mit dem Fahrlehrer, kein Prüfer) innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen werden, dass der/die Bewerber/in in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
- nach erfolgreicher Fahrt stellt die Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung aus.
- die Bescheinigung wird bei der praktischen Fahrprüfung vorgelegt. Somit erfolgt keine Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Es wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl 197 eingetragen. - die Schlüsselzahl beinhaltet keine Einschränkung, es dürfen auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden. Sowohl im Inland als auch im Ausland.
- Auch kann eine bestehende Beschränkung auf Automatik (Schlüsselzahl 78) so aufgehoben werden.
Was ist zu beachten!
- Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
- Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Für Bewerber/innen die sowieso keinen Schaltwagen fahren möchten, ist das eine “stressreduzierte” Ausbildung, ohne die Einschränkung keinen Schaltwagen fahren zu dürfen.
Thomas Achatz – Fahrlehrer / Fahrschulinhaber
