Führerscheinklasse A1, A2, A, AM, Mofa und B196
A1 – Leichtkraftrad
- Mindestalter 16 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Theorie
- 12x á 90min Grundunterricht
- 4x á 90min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- 5 x á 45min Überlandfahrt
- 4 x á 45min Autobahn
- 3 x á 45min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
A2 – Kraftrad (leistungsbeschränkt)
- Mindestalter 18 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
- Wird ein Motorrad gedrosselt, so darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70kw betragen.
Theorie
- 12x á 90min Grundunterricht
- 4x á 90min klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz A1 (min 2 Jahre) keine Theorieunterrichte und keine Theorieprüfung
Praxis
- 5 x á 45min Überlandfahrt
- 4 x á 45min Autobahn
- 3 x á 45min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
- Bei Vorbesitz A1 (min 2 Jahre) keine Sonderfahrten. Nur Übungsstunden
A – Kraftrad (offene Leistung)
- Mindestalter 24 Jahre. Bei zweijährigen Vorbesitz A2 20 Jahre.
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Theorie
- 12x á 90min Grundunterricht
- 4x á 90min klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz A2 (min 2 Jahre) keine Theorieunterrichte und keine Theorieprüfung
Praxis
- 5 x á 45min Überlandfahrt
- 4 x á 45min Autobahn
- 3 x á 45min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
- Bei Vorbesitz A2 (min 2 Jahre) keine Sonderfahrten. Nur Übungsstunden
AM – Kleinkraftrad
- Mindestalter 15 Jahre.
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor.
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Theorie
- 12x á 90min Grundunterricht
- 2x á 90min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- Übungsstunden nach Bedarf
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre.
- Keine eigene Fahrerlaubnisklasse sondern eine Prüfbescheinigung.
- Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung.
- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
- zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
Theorie
- 6x á 90min Grundunterricht
Praxis
- 90 min praktische Ausbildung
B196
- Mindestalter 25 Jahre.
- Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre.
- Keine eigene Führerscheinklasse sondern eine Erweiterung der Klasse B.
- Damit dürfen Krafträder der Klasse A1 gefahren werden.
- Nur im Inland gültig
- Einen vereinfachten Aufstieg auf A2 ist nicht möglich.
Theorie
- 4x á 90min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- 5x á 90min praktische Ausbildung
- Sollten die Mindeststunden nicht ausreichen, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten müssen weitere Fahrstunden gemacht werden.
Theorie
Unterricht findet an folgenden Tagen statt:
Geisenfeld
Dienstag | 19:00 bis 20:30 Uhr |
Donnerstag | 19:00 bis 20:30 Uhr |
Reichertshofen
Montag | 19:00 bis 20:30 Uhr |
Mittwoch | 19:00 bis 20:30 Uhr |