2G-Regelung
Seit dem 24.11.2021 gilt die 15. BayIfSMV
Dies bedeutet, dass nur noch Person, die die 2G Regelung erfüllen, am theoretischen und praktischen Unterricht teilnehmen dürfen.
Eine Ausnahme für Schüler die regelmäßig negativ getestet sind, gibt es bei Fahrschulen nicht mehr.
Prüfungen sind weiterhin möglich.
Bleibt gesund.
Alice und Thomas